Neues Merkblatt
Absicherung von Ehrenamtlichen in „Corona-Helfergruppen“ über die Ehrenamts-Versicherungen des Landes Berlin
Versicherungsschutz besteht für Ehrenamtliche, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren. Über den Unfallvertrag besteht unter Umständen auch Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, die für rechtlich-selbstständige Organisationen tätig werden.
Ausführliche Information
https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/